Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammregister

Stammregister

, n.

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I wie Stammbuch (I) 
  • [Buchtitel:] wolgegruͤndte außfuͤhrung so wol graͤff- als auch freyherrlichen schwarzenbergischen stammregisters [1659]
  • wann sich iemand auf das einlager ... als buͤrgen oder selbstschuldner verschreibet, so muß er ... bezahlen ... tritt er aus, so ist er ehr- und rechtlos und darf sich im lande weiter nicht sehen lassen. seine geschlechts-verwandte loͤschen auch seinen namen in ihren stamm-registern aus
    1733 Ludewig,Anzeigen I 695
  • [Übschr.:] stamm-register und gebordt-linie [folgt graphische Darstellung]
    1743 Westphalen,Mon. III 183
II wie Stammbuch (II) 
  • [Buchtitel: B. Latomus,] kurtze beschreibung und ordentliche stamregiester aller ... adelichen und rittermessigen im lande zu Stargarde eingesessenen geschlechtern [Stettin 1619]
  • adeliche und freyherrliche geschlechter ..., deren verschwaͤgerung sich nicht in den alten fuͤrstlichen und graͤflichen stamm-registern finden solte
    1752 v.Loen,Adel 40