Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammslehengeld

Stammslehengeld

, n.

aus einem Stammgut (I) (nach den Grundsätzen des Lehenrechts) dargeliehenes Kapital
  • wollte aber der ... debitor das capital ... länger nicht bey sich behalten und wäre kein ander vorhanden, der es gegen derselben verzinß- und genugsame versicherung-anlehenweise zu sich nehmen wollte, so soll er solche stamms-lehen-geldere in des senioris oder geschlechts-eltesten cantzley [zu deponiren gehalten sein]
    1668 Schulze,Hausg. II 300