Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammtitel
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Stammteil
Stammtitel
, m.
auf den Stammherrn (I) bzw. das Stammhaus zurückgehender Adelstitel
bdv.:
Erbtitel
- dass dem grafen zu Schawenburg ihr angebohrner erb- und stamm-titul wiederum ergäntzet und die intitulatur forthin auch auf Holstein beständig dirigiret werde1619? Westphalen,Mon. I 1100Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf