Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammtitel

Stammtitel

, m.

auf den Stammherrn (I) bzw. das Stammhaus zurückgehender Adelstitel
bdv.: Erbtitel
  • dass dem grafen zu Schawenburg ihr angebohrner erb- und stamm-titul wiederum ergäntzet und die intitulatur forthin auch auf Holstein beständig dirigiret werde
    1619? Westphalen,Mon. I 1100