Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammverwandtnis

Stammverwandtnis

, f.

auf einen gemeinsamen Stammherrn (I) zurückgehende Verwandtschaft
  • die zwischen sr. fuͤrstl. durchl. und dem hochloͤblichen fuͤrstl. hause Anhalt sich enthaltende stamm- und blutverwandnuͤß 
    1689 Londorp XVI 374
  • es hat ihnen auch niemand der stamm-verwandnuͤß halber den geringsten streit erreget, biß endlich ... Albertus III. ... ohne hinterlassung maͤnnlicher leibes-erben todes verblichen, und des Alberti II. stamm-linie in und mit demselben erloschen
    1689 Londorp XVI 376
unter Ausschluss der Schreibform(en):