Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stampf

Stampf

, m., Stampfe, f.
I (amtl.) Stempel, Prägestock, Brandeisen; auch das damit aufgebrachte Bild, Zeichen, Gepräge; insb. als Herkunfts- und Gütezeichen sowie als Brandmal 
II Gerät zum Zerstampfen von Materialien, Mörser; hölzerner Trog oder Mulde mit Stößel zur Zerkleinerung von Getreide, Kraut usw., ua. zur Zubereitung von Schweinefutter
III Stößel, Keule, Hammer, insb. in einem Stampfwerk, zum Zerstoßen, Zerkleinern von Materialien; auch: abgestumpfter Knüppel
V Baumstumpf; beim Roden, Abholzen stehengebliebener Stock