Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stampfmühle
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, f.
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(mit Wasserkraft betriebene) Anlage zum Zerstoßen bzw. Enthülsen von Getreide, Ölsamen uä., auch zum Zerkleinern von Lumpen bei der Papierherstellung
bdv.:
Stampf (IV),
Stempelmühle
- vnd hat den heren ze dem Heiligen Chreutz die gult oufgezaigt ouf zwayn mulen, die gelegen sein ze M., aine in dem marcht vnd haist die stampf muel, die M. ... inne hat1343 HeiligenkreuzUB. II 188
- stampfmuͤl, die zu der plaich gehört1390 DHandelsakten VIII 345
- stampemolen1483 QNdSachs. 30 S. 92
- ordnung, was fürter in unseren wuͤrtz-, oel-, stampff-, gerb-, roll-, ballier- vnnd schleiffmuͤhlinen zu belohnung eingezogen, genommen vnd gegeben werden solle: ... inn der gerb-, stampff- oder rollmuͤhl: von einem simmerin hirschen ... vier pfenning marggraͤverBadLO. 1622 Bl. 128vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [e.e. rat hat] vor gut angesehen, eine stampe oder hirsemühle ... zu bauen, damit nicht allein die untertanen in den stadtdörfern, sondern auch die leute aus fremden orten ihre grützkorn und hirse stampen lassen können1677 JbUnivKönigsb. Beih. XVII 63
- ausser den noͤthigen wind- und wassermuͤhlen finden sich auch verschiedene stampf- und saͤgemuͤhlen in lande1788 Gadebusch,Staatskunde II 35Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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