Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stampfmühlenzins
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Stampfmühlenzins
, m.
Abgabe an die Herrschaft auf den Betrieb bzw. die Nutzung einer Stampfmühle
vgl.
Mühlenzins
- fallen ahn jaͤhrlichen gefoͤllen der orthen die beeth, so bestaͤndig, die schatzung, so gleichwohl unbestaͤndig, das umgeld, stampff-muͤhlen-zinß, wald-zinß in dem eigenthumlichen guͤetheren1624 Faber,NStaatskanzlei XI 354
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