Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stampfmühlenzins

Stampfmühlenzins

, m.

Abgabe an die Herrschaft auf den Betrieb bzw. die Nutzung einer Stampfmühle 
  • fallen ahn jaͤhrlichen gefoͤllen der orthen die beeth, so bestaͤndig, die schatzung, so gleichwohl unbestaͤndig, das umgeld, stampff-muͤhlen-zinß, wald-zinß in dem eigenthumlichen guͤetheren
    1624 Faber,NStaatskanzlei XI 354