Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stampfpapier
Artikel davor:
Stammvetter
Stammwappen
stammweise
Stampf
Stampfdienst
stampfen
Stampfete
Stampfmühle
Stampfmühlenzins
Stampfordnung
Stampfpapier
, n.
mit einem amtl. Stempel versehenes Briefpapier, dessen Erwerb gebührenpflichtig ist; in einigen Territorien ist Stampfpapier für rechtsrelevante Schriftstücke vorgeschrieben
bdv.:
Siegelpapier,
Stempelpapier
vgl.
Stampf (I)
- wo aber das stampff-papier hergebracht, muß auch das testament auf dergleichen sub pœna nullitatis geschrieben werden1715 KlugeBeamte III 1 S. 540
- [Verordnung] partheysachen auf stampff-pappier auszufertigen [Ansbach 1721]
- der verdienst der advocaten, procuratoren ... koͤnnte ... durch die anzahl des von ihnen gebrauchten stampfpapiers am leichtesten ... bestimmet werden1774 Bergius,PolKamMag. IX 201
Artikel danach:
Stand
Standarte
Standbrief
Stande
Ständeanlage
(Standebier)
Ständebrief
Standeigen
standeigen