Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stampfpapier

Stampfpapier

, n.

mit einem amtl. Stempel versehenes Briefpapier, dessen Erwerb gebührenpflichtig ist; in einigen Territorien ist Stampfpapier für rechtsrelevante Schriftstücke vorgeschrieben
vgl. Stampf (I)
  • wo aber das stampff-papier hergebracht, muß auch das testament auf dergleichen sub pœna nullitatis geschrieben werden
    1715 KlugeBeamte III 1 S. 540
  • [Verordnung] partheysachen auf stampff-pappier auszufertigen [Ansbach 1721]
  • der verdienst der advocaten, procuratoren ... koͤnnte ... durch die anzahl des von ihnen gebrauchten stampfpapiers am leichtesten ... bestimmet werden
    1774 Bergius,PolKamMag. IX 201
unter Ausschluss der Schreibform(en):