Stand, m., n.

soziale Schicht, Klasse in einer hierarchisch gegliederten Gesellschaft; Stufe der feudalen Heerschildordnung; meton. die Angehörigen des Standes
einer der (meist drei, seltener vier) politischen Stände, in welche die Gesellschaft eines Gemeinwesens verfassungsrechtlich, namentlich hinsichtlich der Teilhabe an der politischen Herrschaft, etwa der Repräsentation im Reichs- oder Landtag, unterteilt ist; idR. Klerus, Adel und gemeine Leute (Städte), zT. tritt die Ritterschaft hinzu; auch: die Gesamtheit der Repräsentanten des jeweiligen Stands insb. in einer Ständeversammlung
Reichsstand, Landesstand, Kreisstand (I), auch allg.: (einzelnes) stimmberechtigtes Mitglied einer Körperschaft oder politischen Versammlung; meton.: Status eines solchen Standes; deputierter Stand abgeordneter Vertreter eines Standes; die Stände gruppieren sich in den (drei oder vier) Ständen (II)
Staat (XIII), Staatswesen (II); in der Schweiz auch: eidgenössischer Bundesstaat, ¹Ort (VI), Kanton (III)
geistlicher Stand Geistlichkeit, Klerus, iU. zur übrigen Gesellschaft, dem weltlichen Stand; meton. die Zugehörigkeit zum jeweiligen Stand
gehobener Stand (I); meton.: Standesperson (II)
rechtl. und soziale Stellung einer Person; Würde, Rang, Stelle innerhalb der Hierarchie der Stände (I)
Position, (verbindlicher) Steh- oder Sitzplatz in einer Rangordnung; Session (II)
Ansehen, (guter) Ruf, Leumund, erworbener Achtungsanspruch, (Standes-)Ehre
Berufsstand, Amtsstellung; berufliche Stellung, Beruf, Gewerbe
(Amts-)Posten, (insb. Pfarr-, Richter-)Stelle, Anstellung
Familienstand, Ehestand (I); rechtl. Stellung einer Person in Ansehung ihrer Familienverhältnisse
stehende, aufrechte Körperhaltung; auch: öffentliches Stehen in der Kirche (I) als Kirchenbuße; Stand begreifen zum Stehen kommen, auch: Stand halten, Widerstand leisten
Gericht, Gerichtsverfahren; zu Stande(n) bringen vor Gericht bringen; (im Recht) Stand tun/(s)einen Stand stehen sich (gerichtlich) verantworten; Stand (des) Rechtens (uä.) Rechtsstreit, Gerichtsverfahren, Prozessführung, vor Gericht
Prozessführungsbefugnis, Legitimation vor Gericht aufzutreten
Rechtslage, Sachlage, Rechtsstellung; insb. in Bezug auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unter best. Voraussetzungen gewährte Wiederherstellung der vorherigen (verfahrens)rechtlichen Stellung vom jm. (insb. im Gerichtsverfahren)
(kriegerisches) Gefecht; auch: Gefechtsbereitschaft, Gefechtsfähigkeit
freundlicher/friedlicher/gütlicher Stand Waffenstillstand, Frieden, Stillstehen der Feindseligkeit
Konfession, Religionszugehörigkeit
Zustand, Erhaltungsstand, (finanzielle) Lage; auch: guter Zustand
Fähigkeit, Möglichkeit, Befähigung; im Stande sein können, vermögen
Bestand (II), Gültigkeit, Fortbestand
Pacht, Miete
Verkaufsstand (auf einem Markt oder in einem Kaufhaus), Marktbude
Kirchenstand (V), Kirchenstuhl, für die Teilnahme am Gottesdienst bestimmte Sitzgelegenheit in einer Kirche (I)
(Wohn-)Sitz, Niederlassung, Aufenthaltsort
zugewiesener, festgelegter Ort, insb. zum Ausüben einer Tätigkeit (zB. Fischen, Wachestehen), auch als Treffpunkt
Wildeinstand, regelmäßiger, schützender Aufenthaltsort des Hochwildes im Wald
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