Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesanverwandt

standesanverwandt

, adj., auch subst.

der standesmäßigen (II) (Bluts-)Verwandtschaft angehörig
  • herr von K. ... sambt seinem gantzem hause stamm- und standes-anverwandten, wie auch anderen seinen beypflichtigeren
    S. Neumann, Derer Dt. Röm. Kayser 1. Theil (Frankfurt/Oder 1660) 290
  • die von denen raͤthen, vasallen und ministris besonders gesetzte vormuͤndere, oder denen standes-anverwandten tutoren zugeordnete subadministratores oder vormundschaffts-bediente sollen sich ... zufoͤrderst ihrer pflegs anbefohlenen jungen herrschafft personen ... angelegen seyn lassen
    1668 Lünig,RA. 22 S. 916