Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesanverwandt
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Ständermaß
standesanverwandt
, adj., auch subst.
der standesmäßigen (II) (Bluts-)Verwandtschaft angehörig
- herr von K. ... sambt seinem gantzem hause stamm- und standes-anverwandten, wie auch anderen seinen beypflichtigerenS. Neumann, Derer Dt. Röm. Kayser 1. Theil (Frankfurt/Oder 1660) 290
- die von denen raͤthen, vasallen und ministris besonders gesetzte vormuͤndere, oder denen standes-anverwandten tutoren zugeordnete subadministratores oder vormundschaffts-bediente sollen sich ... zufoͤrderst ihrer pflegs anbefohlenen jungen herrschafft personen ... angelegen seyn lassen1668 Lünig,RA. 22 S. 916