Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesbefreit
Artikel davor:
Ständebrief
Standeigen
standeigen
Standemaß
Ständer
Standerbe
Stand'erbeigen
Ständereversal
Ständermaß
standesanverwandt
standesbefreit
, adj.
aufgrund der Zugehörigkeit zu einem privilegierten Stand (I) von Abgaben befreit
- wie daß ... man unter dem schein allerley standes-befreyeter persohnen, die mauth [zu geben verweigert]1632 CAustr. III 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)