Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesbefreit

standesbefreit

, adj.

aufgrund der Zugehörigkeit zu einem privilegierten Stand (I) von Abgaben befreit
  • wie daß ... man unter dem schein allerley standes-befreyeter persohnen, die mauth [zu geben verweigert]
    1632 CAustr. III 98