Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standeserhebung

Standeserhebung

, f.

wie Standeserhöhung 
  • die diplomata uͤber die von ihro kayserliche majestaͤt ertheilte standes-erhebungen 
    1699 CCMarch. II 5 Sp. 57
  • das rechte original diploma über solche standeserhebung [ist] bey einer unglücklichen feuersbrunst ... verbrandt
    1728 Bohlen,Bohlen II 361
  • ubrigens wollen einige denen roͤmischen koͤnigen das recht zuschreiben, primus preces, panis-brieffe, standes-erhebungen u.d. ertheilen zu koͤnnen
    1742 Moser,StaatsR. VII 406
  • der geschehenen standes-erhebungen soll jedesmahl in den braunschweigischen anzeigen meldung geschehen
    1766 BrschwWolfenbPromt. VI 19
  • heutzutage wird entweder aus besonderer begnadigung ein neues wappen ertheilt, oder das alte bestaͤttiget, oder wegen der standeserhebung vermehrt und neue figuren hinzugefuͤgt
    1785 Fischer,KamPolR. I 505
  • ausser diesen gnadensachen giebt es andre ... welche allein durch das kaiserliche ministerium gehen. unter sie gehoͤren die standeserhebungen, die ersten bitten, die laienpfruͤnden
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 230