Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standeserhebung
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Ständeschrift
Standeserhebung
, f.
wie Standeserhöhung
- die diplomata uͤber die von ihro kayserliche majestaͤt ertheilte standes-erhebungen1699 CCMarch. II 5 Sp. 57Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- das rechte original diploma über solche standeserhebung [ist] bey einer unglücklichen feuersbrunst ... verbrandt1728 Bohlen,Bohlen II 361Faksimile (ca. 323 KB)
- ubrigens wollen einige denen roͤmischen koͤnigen das recht zuschreiben, primus preces, panis-brieffe, standes-erhebungen u.d. ertheilen zu koͤnnen1742 Moser,StaatsR. VII 406Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der geschehenen standes-erhebungen soll jedesmahl in den braunschweigischen anzeigen meldung geschehen1766 BrschwWolfenbPromt. VI 19
- heutzutage wird entweder aus besonderer begnadigung ein neues wappen ertheilt, oder das alte bestaͤttiget, oder wegen der standeserhebung vermehrt und neue figuren hinzugefuͤgt1785 Fischer,KamPolR. I 505Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ausser diesen gnadensachen giebt es andre ... welche allein durch das kaiserliche ministerium gehen. unter sie gehoͤren die standeserhebungen, die ersten bitten, die laienpfruͤnden1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 230Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg