Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesfähig
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standeserhöht
Standeserhöhung
standesfähig
, adj.
landständisch, zur Teilnahme an einer Ständeversammlung berechtigt
- weiln ... bey vielen landes- und standes-faͤhigen innwohnern ... unsers erb-marggrafthums Maͤhren ... dieser mißbrauch erwachsen, daß sie nicht allein ihre habend und haltende land-guͤter ihnen in die land-tafel nicht einlegen lassen, sondern auch dieselben illegaliter und ohne die land-tafel einer dem andern abtretten1655 Lünig,RA. VI 2 S. 269