Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesfähig

standesfähig

, adj.

landständisch, zur Teilnahme an einer Ständeversammlung berechtigt
  • weiln ... bey vielen landes- und standes-faͤhigen innwohnern ... unsers erb-marggrafthums Maͤhren ... dieser mißbrauch erwachsen, daß sie nicht allein ihre habend und haltende land-guͤter ihnen in die land-tafel nicht einlegen lassen, sondern auch dieselben illegaliter und ohne die land-tafel einer dem andern abtretten
    1655 Lünig,RA. VI 2 S. 269