Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standesfürstlich

standesfürstlich

, adj.

dem Fürstenstand zugehörig, weltlich
  • der pfarrer von T. hat ein dahin zu setzn, die possession gibt die standts fürstlich obrigkhayt
    1558 OstbairGrenzm. 7 (1964/65) 174
  • es werden die priester und pfleger unter der amtleuth unterthanen gezogen ... und im fahl sie nit in continenti da sie erfordert, erscheinen, wird ... verhebt, dass sie wieder die hohe standesfürstliche obrigkeit gehandelt haben
    Ende 16. Jh. ZKirchR. 9 (1870) 420