Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standespersonszeugnis

Standespersonszeugnis

, n.

von einer Standesperson (II) ausgestellte Bescheinigung für einen Untertanen
  • da auch einer eines standspersonszeügnuͤß vonnoͤthen hette, mag er solches ... durch ein schreiben begehren, vnd eine solche stands-person sol sein zeügnuͤß zu geben schuldig seyn
    1627 BöhmLO. Q 49