Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standespersonszeugnis
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Standespersonszeugnis
, n.
von einer Standesperson (II) ausgestellte Bescheinigung für einen Untertanen
- da auch einer eines standspersonszeügnuͤß vonnoͤthen hette, mag er solches ... durch ein schreiben begehren, vnd eine solche stands-person sol sein zeügnuͤß zu geben schuldig seyn1627 BöhmLO. Q 49Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)