Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): standfest

standfest

, adj.

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beständig, unverrückbar, unverrückt, unbeweglich
  • dat standvaste vnbewechlyke ertryke
    1487 Schiller-Lübben IV 363
  • [wir befehligen die unterthanen an uns, ihren] regierenden landes-herrn, mit unverbruͤchlichster treue und anhangung sich standfest zu halten und davon durch nichts ... wanckend machen zu lassen
    1735 Faber,Staatskanzlei 65 S. 213
  • ist die gedachte successio linealis in den staaten des niedern Deutschlandes am laͤngsten standfest geblieben
    1767 HambGSamml. IV 446