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Standgeld
, n., Ständegeld, n.I Abgabe, Gebühr für das Errichten und Betreiben eines Marktstands, einer Verkaufsbude namentlich auf einem Markt (I) oder einer 1Messe (IV); va. von auswärtigen Händlern erhoben
II Entgelt für die Lagerung von Waren, Lagergebühr
VI eine Gerichtsgebühr
standgeldfrei
, adj.Standgeldordnung
, f.Einnehmer des Standgelds (I)