Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standgeldseinzieher

Standgeldseinzieher

, m.

Einnehmer des Standgelds (I) 
  • sol deren beeden einziehern jedem an einem jahrmarckht vier und von einer kürbin zwen schilling lohn gegeben werden und sollen die standgeltseinzieher sich nach zugestelter ordnung verhalten
    1654 Ortenau 32 (1952) 189