Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standgerichtsgeschworene
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, m.
Geschworener (I) eines Standgerichts (III)
- da soll ein tisch gestellt werden, vnd soll zu oberst an dem tisch der richter sampt zweyen beirichtern ihren sitz nemmen, darnebend sollen so viel stühl beiderseitß so vil von nöthen gestellt werden; daselbst sollend die herrn standgerichtßgschwornen gesetzt werden1692 Landsatzungen des Hochgerichts der 5 Dörfer im Gotteshausbunde (Chur 1837) 45