Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standhilfe

Standhilfe

, f.

von den Reichständen gewährte und aufgebrachte Kriegsgelder
  • haben wir ... einem kriegs-rath ... monatlich n. guͤlden, aber einem zahl- oder pfenning-meister n. guͤlden zu ferner besoldung und stadt-geld geordnet, welche ihnen aus obgeregter stand-huͤlffe zu entrichten
    1557 Lünig,CJMilit. 282