Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standquartier

Standquartier

, n.

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milit.: Ort, an dem Truppen für längere Zeit Quartier (II 4) beziehen; Truppenunterkunft; fester Aufenthaltsort; Hauptquartier
  • was ... die regiments-staͤbe und dero suchendes stand-quartier betrifft, kan man ohne instruction und gemeine crays-versammlung ... dißmahlen nichts weiter determiniren
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 90
  • ist eine jede estandart und fahne von dem commendanten der compagnie in seinem stand-quartier aufzubehalten
    1698 Moser,StaatsR. 29 S. 498
  • damit auch die sämbtlichen einsaßen des ambtes über den gebrauch der vorspann nicht zu klagen ursach haben, so erwählet die [Hufen-]commission einen ort, worinnen sie ein standquartier nimmt
    1715 ActaBoruss.BehO. II 272
  • ein privilegirtes soldaten-testament [ist] ... in denen rechten guͤltig zu achten ... wenn bey einem schleunigen und unvermutheten ausmarsch aus dem standt-quartier ... solche verordnung des letzten willens gemacht ist
    1747 CCMarch. Cont. III 156
  • standquartiere heißen, wenn die soldaten des sommers in quartieren liegen, und eine zeitlang in selbigen verbleiben
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 978
  • es ist aber zu wissen, daß ... es entweder standquartiere oder im felde cantonirungsquartiere sind ... das vornehmste aber auf das rechtliche in standquartieren ankomme, denn das uebrige laͤsset sich leicht auf die andere arten der quartiere anwende
    1771 Zincke,KriegsRGel. 23
  • so haben sich se. churfuͤrstl. durchl. gnaͤdigst entschlossen, dero sammentliche cavallerie auf das land und die graͤnzen dergestalt zu verlegen, daß die betraͤchtliche orte mit standquartieren und vorposten ... versehen werden sollen
    1788 KurpfSamml. V 527
  • nachdehm das königliche depot bataillon wiederum das standquartier bezogen hat, so ist am 3. november ... mit regulierung der taxe verfahren
    1790 UnnaHeimatb. 17
unter Ausschluss der Schreibform(en):