Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standrede
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ständisch
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(Standnosse)
Standquartier
Standrecht
Standrechtgeld
Standrede
, f.
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kurze, feierliche, stehend gehaltene Rede
- die stand-reden, so bishero in den kirchen bey ... beysetzungen gehalten werden, sollen gaͤntzlich abgeschaffet seyn1696 CCMarch. I 2 Sp. 123Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- stand- oder antrittsrede des ... herrn professor P., gehalten in der gesellschaft der kleinen geister1733 LiskowSchriften II 265
- [die prediger begleiteten] die fuͤrstliche leiche ... bis an den altar ... wo von dem regiments- und garnisons-prediger ... eine dem so traurigen als erhabenen gegenstande gemaͤße standrede gehalten [wurde]1783 HistBeitrPreuß. II 568Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)