Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standrede

Standrede

, f.

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kurze, feierliche, stehend gehaltene Rede
  • die stand-reden, so bishero in den kirchen bey ... beysetzungen gehalten werden, sollen gaͤntzlich abgeschaffet seyn
    1696 CCMarch. I 2 Sp. 123
  • stand- oder antrittsrede des ... herrn professor P., gehalten in der gesellschaft der kleinen geister
    1733 LiskowSchriften II 265
  • [die prediger begleiteten] die fuͤrstliche leiche ... bis an den altar ... wo von dem regiments- und garnisons-prediger ... eine dem so traurigen als erhabenen gegenstande gemaͤße standrede gehalten [wurde]
    1783 HistBeitrPreuß. II 568