Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standsgeschäft

Standsgeschäft

, n.

den Stand (IV) betreffende Angelegenheit, Staatsgeschäft (I) 
bdv.: Standssache
  • [dass] by der welt verböserung ... uns wenig zytts überblybt, anderen wichtigeren sachen und standtsgeschefften nachzesinen und abzewarten
    1586 BernStR. VII 1 S. 629
  • welche ... beeidigete der grosse rath oder zugeschworne instituirt, und etwan über vorfallende stands oder sonsten dessen würdige geschäft versamelt
    nach 1650 Zehngerichtebund 158
  • die langen predigen über die stund machend nit nur die zůhörer ins gemein verdrüßig ... sondern sind auch mngh. an ihren täglichen standts- und oberkeitlichen beruffs-geschefften im rahthauß hinderlich, alß durch welche die hierzů ervorderliche morgenszeit verkürzt [wirt]
    1673 BernStR. VI 1 S. 552
  • da sye aber ersehen, es werden die zwey unirte pündt in standts geschäfften auch ohne ihre intervention fortfahren, haben sye die deputirte von Z. und B. ... vorauss gehen lassen
    1729 FRAustr. 32 S. 393
  • zu Bern kommen alle stands- und andere geschaͤffte zuerst vor den kleinen raht
    1735 Leu,RegEidg. 492
  • zu stands-geschaͤften ordnet jeder theil in gleicher anzahl gesandten ab
    1766 Fäsi II 310