Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standsgeschäft
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ständig
ständisch
Standkauf
ständling
(Standnosse)
Standquartier
Standrecht
Standrechtgeld
Standrede
Standsgeschäft
, n.
den Stand (IV) betreffende Angelegenheit, Staatsgeschäft (I)
bdv.:
Standssache
- [dass] by der welt verböserung ... uns wenig zytts überblybt, anderen wichtigeren sachen und standtsgeschefften nachzesinen und abzewarten1586 BernStR. VII 1 S. 629Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- welche ... beeidigete der grosse rath oder zugeschworne instituirt, und etwan über vorfallende stands oder sonsten dessen würdige geschäft versameltnach 1650 Zehngerichtebund 158
- die langen predigen über die stund machend nit nur die zůhörer ins gemein verdrüßig ... sondern sind auch mngh. an ihren täglichen standts- und oberkeitlichen beruffs-geschefften im rahthauß hinderlich, alß durch welche die hierzů ervorderliche morgenszeit verkürzt [wirt]1673 BernStR. VI 1 S. 552Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- da sye aber ersehen, es werden die zwey unirte pündt in standts geschäfften auch ohne ihre intervention fortfahren, haben sye die deputirte von Z. und B. ... vorauss gehen lassen1729 FRAustr. 32 S. 393
- zu Bern kommen alle stands- und andere geschaͤffte zuerst vor den kleinen raht1735 Leu,RegEidg. 492Faksimile - in Google Books
- zu stands-geschaͤften ordnet jeder theil in gleicher anzahl gesandten ab1766 Fäsi II 310Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)