Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Standssache
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(Standnosse)
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Standrecht
Standrechtgeld
Standrede
Standsgeschäft
Standslieferung
Standssache
, f.
wie Standsgeschäft
- [Übschr.:] reformation-, theils ouch standts- und polycey sachen von ao 1528 annach 1528 BernStR. VI 1 S. 339Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß an montagen in der rahts cammer allein von stand sachen und nohtwenigen anzügen getractiert und die rechtshendel denzůmalen z'ruckgesetzt werdind1652 BernStR. V 239Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- damit ein ehrsammer rhat, der bisher gar überladen gewesen, nach abnemmung der trölhendlen, den standtssachen mit mehreren můßen abwarten könne [wird eine appellatz cammer eingerichtet]1654 BernStR. VII 1 S. 630Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es sitzen aber beyde neuere und alte raͤthe woͤchentlich 4 mahl durch und bey einander, da die stands-sachen deliberirt ... werden1720 Lünig,TheatrCerem. II 1061Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg