Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stangenknecht
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Standssache
Standsvorständer
Standverweser
Stange
Stangenbrief
Stangeneisen
Stangenfabrik
Stangengebiß
Stangengericht
Stangenholz
Stangenknecht
, m.
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(teils zunftgebundener, teils amtl. bestellter) Lastenträger mit einer Stange (X)
bdv.:
Stangenträger (I)
- die stangenknecht, die vom rat uffgnommen werden, sollen zuvor burger sin und inne gutten truwen geloben ... diesen nachgeschrieben schriefften und artickelen nachzugehen1496 FrankfAmtsUrk. 311
- sollen dieselben stangenknecht ire schiben, seyle und zober oder karne gemeynlich in wesen und besserunge halten1496 FrankfAmtsUrk. 313
- den stangenknechten von einer fuhr mit ihrem karch ausz der stadt an Mayn 4 batzen1623 Frankfurt/DWB. X 2, 1 Sp. 815