Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stangenknecht

Stangenknecht

, m.

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(teils zunftgebundener, teils amtl. bestellter) Lastenträger mit einer Stange (X) 
  • die stangenknecht, die vom rat uffgnommen werden, sollen zuvor burger sin und inne gutten truwen geloben ... diesen nachgeschrieben schriefften und artickelen nachzugehen
    1496 FrankfAmtsUrk. 311
  • sollen dieselben stangenknecht ire schiben, seyle und zober oder karne gemeynlich in wesen und besserunge halten
    1496 FrankfAmtsUrk. 313
  • den stangenknechten von einer fuhr mit ihrem karch ausz der stadt an Mayn 4 batzen
    1623 Frankfurt/DWB. X 2, 1 Sp. 815