Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stapelgerechtigkeit

Stapelgerechtigkeit

, f., Staffelgerechtigkeit, f.

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wie Stapelrecht (I); auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen für die Kaufleute
  • ihrer gebührlichen stapel- und niederlagsgerechtigkeit ungehindert
    1574 Hafemann,Stapelrecht 15
  • schiffarth, zol vnd stapelgerechtigkeit auff der Elben
    1591 HambGSamml. X 121
  • aurea bulla über die staffel-gerechtigkeit ... daß ... alles getraid ... auch bau- und flößholtz ... vorhero in gedachter stadt Minden 3 tage lang gegen den gemeinen werth feil gebotten und nidergelegt ... werden soll
    1627 Gönnenwein,Stapelr. 434
  • stapfelgerechtigkeit ... wie sy dieselbe bißhero rechtmeßig hergebracht und continuirt
    1635 Köln/Gönnenwein,Stapelr. 434
  • daß ... der name des zolls bißweilen nicht gebraucht, sondern vnterm prætext einer niederlag, stappelgerechtigkeit oder sonsten von den auff- vnd absteigenden schiffen vnd wahren ... erhaben wird
    1636 Lünig,RA. III 2 S. 114
  • daß sich eigennuͤtzige leute der leipziger stapel-gerechtigkeit zu wider, waaren in unterschiedene staͤdte ein- und abzufuͤhren ... nicht unterstehen sollen
    1651 CAug. II 2095
  • Chur-Mainz [ist] wegen der prätendierten stapulgerechtigkeit mit den andern interessirenden churfürsten in mißverstand gerathen
    1657 ProtBrandenbGehR. V 326
  • daß sie [die Stadt Magdeburg] bey ihrer niederlags- oder stapel-gerechtigkeit ... unbeeinträchtigt gelassen ... werden sollen
    1666 Gönnenwein,Stapelr. 435
  • staffel-gerechtigkeit ist eine von kayserl. majest. einigen staͤdten mitgetheilte macht ... durch- oder vorbeyfahrende guͤter anzuhalten, daß sie daselbst erstlich feilgebotten werden muͤssen
    1705 KlugeBeamte I2 104
  • die schiffahrt und staffel-gerechtigkeit auf der Elbe belangend
    1739 Westphalen,Mon. I 1120
  • jus stapulæ, die stapel oder niederlags-gerechtigkeit, ist ein besondere freyheit, kraft welcher verschiedene staͤdte ... befuget alle daselbst durchpaßirende waaren anzuhalten, und eine gewisse zeitlang zum verkauf offentlich feyl zu bieten, ehe ... sie wieder koͤnnen hienweg gefuͤhret werden
    1752 Greneck 80
  • weiter erhielten die staͤdte von den koͤnigen und kaisern stapel- oder niderlagsgerechtigkeiten ... und andere gerechtsamen, welche heutiges tages der kaiser fuͤr sich allein nicht mehr ertheilen kan
    1757 Estor,RGel. I 129
  • vermoͤge der dieser stadt ... verliehenen stapelgerechtigkeit [mußten] alle aus der see auf der Elbe ankommende ... güter in H. entladen ... werden
    1769 QHambSchiffahrt 87
  • bleiben die meisten policeysachen, als ... stapel-, kran- und niederlags-gerechtigkeiten ... gegenstaͤnde der besondern reichspolizeygesezgebung
    1785 Fischer,KamPolR. I 30
  • die landesherrschaft kan die ... angekommene schiffe noͤthigen, anzuhalten, ihre waaren auszulegen, feil zu bieten oder die angeschifften guͤter durch den oͤffentlichen kran auszuladen, oder mit dieser stapelgerechtigkeit und mit diesem kranrechte ihre staͤdte zu privilegiren
    1785 Fischer,KamPolR. III 34
  • erteilt der kaiser privilegien zur errichtung einer universität, meßprivilegien, stapelgerechtigkeiten; zu den letzteren ist aber die einhellige kollegialbewilligung der kurfürsten notwendig
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 66
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