Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stapelhaltung

Stapelhaltung

, f.

Warenlagerung und -verkauf gemäß dem Stapelrecht (I) 
  • nach gehaltenem dreitägigen stappelhaltung, was übrig bleibt, solle der kaufmann ... unsern burgern und keinem frembden mehr ... verlaßen
    1594/94 TrierWQ. 116