Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stapeltag
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Stapelhofsgeschworene
Stapelhofstätte
Stapelhostert
Stapelleute
Stapellicht
stapeln
Stapelort
Stapelprivileg
Stapelrecht
Stapelstadt
Stapeltag
, m.
aufgrund des Stapelzwangs vorgeschriebener Verkaufstag für stapelpflichtige Waren
vgl.
Stapelzeit
- [alle Kaufleute sollen] angloben, daß sie unterwegs so wol alß alhie in loco vor anfang sothaner stapeltaegen jhr guet ... nit feil gebotten ... haben17. Jh. Korsch,StrRKöln 150
- daß alle die Mosel herabkommenden holz-flossen ... waͤhrend dreier stapeltagen das von ihnen fuͤr die beduͤrfnisse der staͤdtischen einwohner begehrt werdende holz, zu der vom churfuͤrstl. hofrath festgesetzten preis-taxe, vor der weiterfahrt kaͤuflich uͤberlassen muͤssen1755 Scotti,Trier II 1095
Artikel danach:
(Stapelung)
Stapelzeit
Stapelzoll
Stapelzwang
Stapf
(Stapfenmacher)
(Stapfholz)
Stapler
Stapplerin