Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stapeltag

Stapeltag

, m.

aufgrund des Stapelzwangs vorgeschriebener Verkaufstag für stapelpflichtige Waren
vgl. Stapelzeit
  • [alle Kaufleute sollen] angloben, daß sie unterwegs so wol alß alhie in loco vor anfang sothaner stapeltaegen jhr guet ... nit feil gebotten ... haben
    17. Jh. Korsch,StrRKöln 150
  • daß alle die Mosel herabkommenden holz-flossen ... waͤhrend dreier stapeltagen das von ihnen fuͤr die beduͤrfnisse der staͤdtischen einwohner begehrt werdende holz, zu der vom churfuͤrstl. hofrath festgesetzten preis-taxe, vor der weiterfahrt kaͤuflich uͤberlassen muͤssen
    1755 Scotti,Trier II 1095