Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Starstechen
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(Starkheit)
(starkmachen)
(stärknen)
Stärknis
Stärkung
Starost
Starostei
starren
Starstechen
, n.
Hinunterdrücken der Augenlinse mittels einer Nadel; als Behandlungsmethode beim grauen 2Star
vgl.
Starstecher
- so aber ein chyrurgus in sonderlichen kranckheiten als im ... bruchschneiden, starrenstechen und dergleichen sich fur erfahren ... beruembte, soll ihme solcher kranckheit cur und practickh vergunstiget und zugelassen werden1558 HeidelbUnivStat. 90Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- allerley gefaͤhrliche, ja toͤdtliche zufaͤlle koͤnnen verursachet werden, welche bey dem staar-stechen nicht leichtlich wahrgenommen werden1744 Zedler 39 Sp. 592