Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Startin

Startin

, m., Stertin, m.

ein Hohlmaß, insb. für Wein, entspricht 9 oder 10 Eimern (II); insb. in der Steiermark verbreitet; auch: das entsprechende Fass
  • wein anderhalben stärtin, zwo lagl
    1526 MittSalzbLk. 31 (1891) 395
  • pflegen wir ... vnnser gebür auf ain startin 6, 8, 10 oder 15 khreitzer ... zu schlahen
    1542 BeitrSteirG. 17 (1880) 88
  • die herrn verordneten ... haben ... einen landtwein, an der Muhr gewachßen, gespeist, dessen ein starttin pro hundert gulden erkauft worden
    1588 BeitrSteirG. 23 (1891) 26
  • fraw S. von R. ... sich geh. thut beschwären, dass die ... herrn commissari ... etliche stärtin wein wegnehmen lassen
    1600 AktGegenref.2 I 685
  • herrn prælaten von st. Peter 1 schönes pferdt und 1 startin luettenberger [Wein]
    1652 SteirGBl. 5 (1884) 73
  • ordnung, nach welcher ... richter vnd rath der statt R. die gebühr ihrer habenden stattmauth abzufordern befugt sein, als ... von einem störttin 1 schil. 18 pf., von einem halben störttin 24 pf.
    1660 Radkersburg 47
  • es habe sich ein supan namens S.F. eines halben starttin weins halber gegen der beclagten ... verfeindt
    1661 SteirGBl. 3 (1882) 139
  • hat der pfleger anderthalb stardin wein per 28 fl. mit mühe ... bekumben
    1675 GallerinRiegersb. III 2 S. 131
  • solle denen ... kürchtagwachtern von ainen jeden auf den W. ausser der heissern leitgebenten stärtin wein ain viertl wein gegeben werden
    17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 186
  • ist auch zur freid der unterthanen ... ein ganzer stärtin weinn preiss gegeben worden
    1733 SteirGBl. 5 (1884) 136
  • das wein-maaß hat diese eintheilung: ... das oesterreichische faß, so wie den staiermaͤrkischen startin, zu 10 eimer a 40 maaß a 4 seidel
    Kruse,Contorist I (1808) 559
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