Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Station
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(Statiehof)
1stätig
Station
, f., Statie, f.I von einem Wanderkrämer oder Stationierer (I) aufgeschlagener (Verkaufs-, Präsentations-)Stand
II Beherbergung und Bewirtung; die standesgemäße Station des Königs samt Hofgesinde bei seinem Besuch ist Dienstpflicht der Stadt (III)
III Mautstelle, Zollstelle
V eine Naturalabgabe; auch: Ort und Zeit der Ablieferung
VI feierliche Prozession, Bittgang; auch der anschließende Gottesdienst
VII Stehplatz in einer Kirche