Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): statthaft
Artikel davor:
(Stättepacht)
Stättepfennig
stattfest
(Stattfest)
(stattfesten)
(Stattfestung)
stattfinden
stattgeben
Stattgebühr
statthaben
statthaft
, adj.
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I
ansässig, wohnhaft
II
begütert, vermögend, wohlhabend
bdv.:
statthaftig (I)
vgl.
Stadt (VII)
- ob ich, P., oder mein erben so stathaft werden, daz wier dev selben voͤrgenanten vier phvnt gæltes ab schvln loͤsen1294 HeiligenkreuzUB. I 273
- P.K. hat voͤrsaczt czwe schok czins, dy her hat an dem goͤlde ůf der stat, I.Ö. vor achczende halbe mark, wen P. alzo stathaft wirt, daz her eyne mark adir das gelt gar mak abegelosin, so schal im I. das wedir gebin zů loͤsinGörlitzStB. 1342 S. 144
- wenn ein gozhus im kunfftigen so stathafft wurde, das es wieder eine müli buwen könnt1364 Burckhardt,Hofr. 134Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- verpeut ein burger einem gast sein hab auf dem wasser oder auf wagen und ist der gast nicht pei der stat, ist dann der burger so stathafft, er pringt mit der urtail hindurch, daz man in diselb hab haimtragen lat in sein haws untz daz si der gast verantburtt14. Jh.? RegensbStat. 52Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die wyle der riche bruder dem armen geret hatt, wurde er oder sin kinde ummer als stadehafft und das huß wiederlosen wolten fur xxiiii gulden1450 Erler,NeustadtWeinstr. I 19
- wo etliche geschwisterget vater- vnd muterloß werdind, ist gesezt, wen vnder denselben kinden keines so statthaft ist, das es die andern erziehen mög, soll man die den nechsten fründen bevelhen1489 WillisauAmtR. 101Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- were ouch das vnder den eelüten eins vßsetzig wurd, das nit eigen gut hett, vnd hilff von sinem eegemahel bedoͤrffte, ist dann das gesund eegemechd so statthafft, so sol es dem vssetzigen helffen1520 FreiburgStR. III 2, 9Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
III
angesehen, einem höheren Stand (I) angehörig; stattlich, ansehnlich
bdv.:
statthaftig (II),
stattlich (III)
- der ist ein statehafter man1152/80 Rother 22
- swelich stathafft man durch sinen úbermůt des bannes nicht trincken wil, dem sol man heim senden14. Jh. Elsass/GrW. IV 208Faksimile (ca. 288 KB)
- weliche gesetz allein gen den stathafften iren burgern gepraucht sein und des gemainen mans darinen geschont worden1485 NürnbPolO. 71Faksimile (ca. 157 KB)
- sidemmal ... die güeter noch so statthaft, das sy den boden- und die überzinß zuo sampt eim zimlichen fürschuß ertragen mögen1533 SchweizId. XI 1804Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- zu inpringung des gemeinen pfenings sollen in einem jeden furstenthumb oder landtschafft vier stathaffte personen zu innemern verordnet werden1544 FreibDiözArch.2 1 (1900) 412
- sollen die muster-herren ... nicht zugelassen werden, sie haben dann zuvor dem crays, darinn die musterung fuͤrgenommen wird, mit statthafften staͤnden im heil. reich teutscher nation gesessen, buͤrgschafft gethan1563 Moser,KreisAbsch. I 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann ein ehrlicher statthaffter mann ... huͤndisch vnd spoͤttlich begraben wuͤrd1587 Bemel,TraktTestam. 24Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [göst, die] bei den ordenlichen wierten einzukhern und zeren übl stathaft und nit vermögen [solle allen anderen wüerten gebotten sein,] ... über ain nacht- oder tagzill ... nit zu passiern1608 Kärnten/ÖW. VI 489Faksimile (ca. 44 KB)
- was sich nach gegebner rechnung für und ubrig syn erfinden moͤchte, soll ... umb den ... bestimpten zinß stadthafften lüthen hingelichen werden1615 BernStR. VII 2 S. 749Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- so hab man doch durch eine statthaffte persohn, die von den marggrävischen gefangen und verwundet worden, soviel gewiese nachrichtung erlangt, daß nit allein die flucht bey ihnen viel grösser alls bei den nurnbergischen gewest, sondern das auch aus den marggrävischen in der schlacht und hernach ob sechshundert mann ... todt geblieben1623 QFGNürnb. 32 S. 223
IV
rechtmäßig, ordnungsgemäß; zulässig, erlaubt; statthaft machen rechtfertigen
bdv.:
statthaftig (III)
- das ain yegklicher ... der dann über fünffundzwaintzig pfund verner schuldig, wie die schuld herrürt, der nicht zu pfennden stathafft ist, so der, dem er schuldig beleibt, den richter ... anrüefft, sol der richter jm ... versorgen1499 TirolHGO. 138Faksimile - in Google Books
- [dass] ain ordenlich, stathafft, wolbesetzt vnd bestendig camergericht ... im hailigen reych not sey1523 UrkSchwäbBund. II 250Faksimile - in Google Books
- so wuͤrde es ... auch in petitorio an statthafften rechts-gruͤnden ... nit fehlen1727 Faber,Staatskanzlei 52 S. 46
- [wuͤrde die ertheilung eines moratorii] statthaft befunden, so mag dasselbe ... erkannt [werden]1799 Bewer,Rechtsfälle V 225Faksimile - in Google Books
- handlungen ..., welche nur nach den gesetzen des landes ... verbrechen sind, können nicht eher eine bestrafung statthaft machen, bis das forum deliciti die auslieferung des verbrechers begehrt1804 Gönner,StaatsR. 587Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
fähig, imstande, zu etw. in der Lage; insb. in finanzieller Hinsicht
bdv.:
statthaftig (VI)
- so sal er [richter] eynen ellenden menschen, der vmb grosse sache zu teidingen hat vnd nicht stathaft ist, das er einen fursprechen hat zu mieten, einen fursprechen schaffen2. Hälfte 14. Jh. IglauOberhof 356Faksimile (ca. 260 KB)
- unnd ob wir mer stathafft wärind abzulösen jerlichenn dan funffhundert guldinn, so sollenndtz und wellentz unnssere gnedige herrnn zu P. mit sambt dem zins enpffahen1538 SGallenRheintalRQ. 463
- etliche faͤll, darinn sich der jetztgemeldten exception die buͤrgen nicht brauchen koͤnnen ... zum andern, wann ihre mitbuͤrgen der bezahlung nicht statthafft waͤrenum 1550 Walther,Tract. 1019Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die vätter sein von iren eignen güetern iren ... khindern das heuratgut zu geben schuldig ... es wär dann der vatter der selbstaussteurung nit stathaft1599 NÖLREntw. II 17 § 26
VI
angemessen, gebührend
- wenn man inen [Wiedertäufern] in iro unggründt unordenlich geschwätz redt und man etwas statthafters begärt, so ists inen ungeschmackt1531 SchweizId. IX 880Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- der rezeßschreiber bekommt fuͤr jede, zum defektprotokoll gezogene statthafte erinnerung 6 pf.1792 Schwarz,LausWB. I 344Faksimile (ca. 103 KB)