Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): statthaftig
Artikel davor:
Stättepfennig
stattfest
(Stattfest)
(stattfesten)
(Stattfestung)
stattfinden
stattgeben
Stattgebühr
statthaben
statthaft
statthaftig
, adj., adv., statthaftigen, adv.
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I
begütert, wohlhabend, statthaft (II)
- wyle dat dat doͤrp besat unde so stadaftich is, dat me den vorscreven thins und synnige darut gheven kan1432 ZHarz 22 (1889) 296
- got gebe, das die obgeschrebin kinder als stathaftig wurden, das sie vormochtin dem ... orden czu sandte M. dieselbe summe geldis ... usczurichten1438 SchlesDorfU. 158Faksimile - in Google Books
- das wir, vnser orden ader nachkomen so stadthaftig werden, das wir sollich lanndt ... vormogen widder zu vnserm orden zu kowffen1455 BrandenbUrkS. IV 495
- als die hůter zu D. gern darczu brechten, das H. hůter diser geinwertige burgerrecht gewunne ... begern wir ..., das ir yn ... arbeiten lassen wollet sein handwerg ... so lang, das er stathaftig wirdet und das ... getun mag1455 DresdUB. 206Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- wurden wir ... gebrudre aber so stathafftig, das wir solch xx ungr. flor. vor dy hundert ungr. flor., [die] wir vorkoufft, widergekouffen1487 KamenzUB. 276Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- ob imant so stathaftig wer und funfzig sau in seinem hof zuge, so mag er sie in den walt schlagen1540 Pfalz/GrW. VI 413Faksimile (ca. 313 KB)
II
angesehen, ehrbar, statthaft (III)
- welche gesetze mere vm den gemeynen man dan dem stathafftigen vberfaren vnd mißbruchtMitte 15. Jh. AnmFrankfRef. Nachtr. 387
- schultzenburger [sollent] ... an keinem handwerck zu der meysterschafft, schoeffen oder gerichtsleutten gezogen oder genommen werden, ... dann man solche aempter billichen mit statthafftigen, habenden leutten besetzen soll1593 Scherz-Oberlin 1449Faksimile - in Google Books
- dann die statt jr sachen billich mit glaublichen, statthafftigen, erbarn lüten besetzt vnd außtreit1628 StraßbPolO. 79Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- so soll er doch denselben schließel einer ansehnlichen undt stadthafftigen bergkgeschwornen oder sonst mit aydeßpflichten verbundenen person vertrauenoJ. ZKulturgÖSchles. 6 (1910/11) 161
III
rechtsgültig, ordnungsgemäß; in Rechtsanwendung
bdv.:
statthaft (IV)
- ich soll und wil in allen diesen puncten; in diesem brieffe berurt, keinen behelff ader einrede suchenn, ... sonder das, stadthaftig aufgericht, halden1498 ZNdSachs. 1891 S. 86
- ob icht die fryungsbrief, so ir vnser lieben mitburger von B. hetten gegeben, bi vns statthaftig sin solten1503 ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 46
- jrer maiestat mag ... angezaygt werden, so man ain ordenlich statthafftig vnd bestendig camergericht halt vnd sunst ferrer besserungen ... fürnemen1523 UrkSchwäbBund. II 250Faksimile - in Google Books
- czu warem glauben und stadthafftiger rechter urkunde haben wyr unsers handtwergks gewönlich insigil wissentlich an dißen briff hengen laßen1535 LeipzUnivUB. 507Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- alle gebrauch und gewonheit unsers hantwerks haben wir zu W. so stathaftig, als mans in andern stetten halten mach1538 Schoenlank,NürnbGesellenw. 374
IV
ordentlich, in gutem Zustand befindlich
bdv.:
statthaftlich
- beuelen wir einem radt ... die wege vor der stadt vnnd vff denn strassenn zu pessern vndt stadthafftig zue haldenn1550 Böhme,DiplBeitr. I 4 S. 117
- es sind doch die teiche oder temme an viel enden ... zu ruthen-theil geschlagen, damit jedes dorff sein gebührenden teill desto fleissiger und stadhafftiger erbauen möge1558 Gierke,DeichR. II 5
V
dauerhaft, beständig, existent
- [dass] die wyle derselbie ordenarius ... lese vnd die schule vorstunde vnd ... dy wyle die vniuersitet zcu Lipczk by vns harrende vnd stadhafftig ist, eynem ordinario ... nymandes ... folgen sal1434 LeipzUB. II 184Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- dogegen wir aber stathaftige were ohne heimischen bekentlichen frieden nicht wissen furzunemen1486 RAbsch. I 276Faksimile (ca. 112 KB)
- zue statthafftiger handthabung sollcher verainigung und pundtnus1490 UrkSchwäbBund. I 79Faksimile - in Google Books
- uff das solch gestiffte ader fundation ane abbruch ader hindernuss mag angehaben und stadhafftig erhaldenn werden1511 LeipzUnivUB. 400Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- up dat de nye munthe stathaftighen by orer werde unde gude ... beholden werde1514 BrschwSchichtb. 552
VI
fähig, imstande
bdv.:
statthaft (V)
- er habe eynen teil in rechter ankunfft gekoufft ... ane C.S.s, der inlendisch, stadhafftig, mundig ist gewest, rechtliche insprache1476/85 FreibergBUrt. 313Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)