Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statthalte

Statthalte

, m.

wie Statthalter (I u. II)
  • [new gebew] soll der castner ... besichtigen, vnd auffs genaist vberschlagen lassen, vnd dieselbig notturfft, vns oder ... vnsern statthalten vnd rethen hieher gein hoff schreiben
    1531 BrandenbAnsbWaldO. 2v
  • als sie nun beide auff ansuchen des papistischen pfaffen vor dem stadthalt und regenten, ... des waiwoden bruder ... erschienen
    1602 Wendunm. III 290