Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statthalte
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stattfinden
stattgeben
Stattgebühr
statthaben
statthaft
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statthaftlich
Statthalte
, m.
wie Statthalter (I u. II)
bdv.:
Stattverwalter
- [new gebew] soll der castner ... besichtigen, vnd auffs genaist vberschlagen lassen, vnd dieselbig notturfft, vns oder ... vnsern statthalten vnd rethen hieher gein hoff schreiben1531 BrandenbAnsbWaldO. 2v
- als sie nun beide auff ansuchen des papistischen pfaffen vor dem stadthalt und regenten, ... des waiwoden bruder ... erschienen1602 Wendunm. III 290