Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statthalteramt

Statthalteramt

, n.


I Amt, Würde eines Statthalters (I) 
  • han wir uns solichs stathelterampts angenommen in namen des almechtigen gots, ... dem konige und dem heiligen riche zu eren und zu nuͤcz und den gemeinen dutschen landen zu fridden und zu frummen
    1422 RTA. VIII 236
  • daß ... vnser [kayser Sigmunds] neve von Meintz von dem vorgenannten fuͤrweser- vnd statthalter-ampt abtretten vnd sich deß ... nicht underwinden oder gebruchen soll
    1423 Moser,StaatsR. VIII 204
  • [regierungen, von denen uns] des kais. stathalterambts halben aus dem römischen reiche teglich sachen dieselbigen zuerledigen zuekommen
    1528 Fellner-Kretschmayr II 241
II Amt, Würde eines Statthalters (II) 
  • sein wuͤr als ... obrister lehensherr ... entschlossen, unsere unterthanen nicht rechtloss zu lassen, sondern unsern verwalter statthalterambts canzler und räthen ... befelch zu geben
    1599 NÖLREntw. V 17
  • daß se. lbd. ... zue unserm [des Kurfürsten] und unserer lande und leute nutz und bestem das statthalterambt über sich nehmen wollen
    1641 ProtBrandenbGehR. I 216
  • die statthalter- und andre hohe aemter in den provinzen, welche aus politischen ursachen selten auf lange zeit verliehen zu werden pflegen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 310
III Amt, Würde eines Statthalters (IV) 
  • soll er auch unser [ertzbischove zu S., legat des stuels zu Rom] stell in den hofräthen und justitii sachen verdretten und dem statthalterambt mit sonderm fleiß ... obligen
    1601 MittSalzbLk. 7 (1867) 191
IV in der Schweiz: eine Verwaltungsbehörde der Kantone