Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statthaltereiverwalter

Statthaltereiverwalter

, m.

Verweser, Inhaber eines Statthalteramts (II) 
  • wenn nun burgermeister ... sind erwehlet worden, soll ihnen von dem herr statthalter oder statthaltereiverwalter seines tragenden amts obliegen mit fleiß vorgehalten und gelesen werden
    1593 TrierWQ. 90