Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): statthalterisch
Artikel davor:
Statthaltereibefehl
Statthaltereiinsiegel
Statthaltereikanzlei
Statthaltereikanzleiregistratur
Statthaltereikasse
Statthaltereiregistratur
Statthaltereiverwalter
Statthaltergeld
Statthaltergeneral
Statthalterin
statthalterisch
, adj.
durch einen Statthalter (I od. II) erfolgend, von diesem ausgehend, diesem zugehörig, für diesen bestimmt
- wollen wir auch verpflichtet seyn, diesem stifft kein stadthalterisch regiment von fuͤrsten, herren und grafen, oder durch unsere herren verwandte und sonsten einigen auslaͤndischen zu ordnen1648 v.Meiern,Westph. VI 475
- legte er in dem stadthalterischen palaste auf eine feyerliche art in gegenwart derer deputirten der general-staaten und des staats-raths ... sein glaubensbekänntniß ab1764 RhAntiqu. II 3 S. 359
- gleichwie aber beyder capitulation Philip Sigismunds nicht auf die ausschliessung des bischofs, sondern nur eines mit auslaͤndern besetzten statthalterischen regiments, die absicht gerichtet worden1768 Faber,NStaatskanzlei 23 S. 399
- klagen wegen der vorgeblichen untaͤtigkeit des stats ... gegen den statthalter und die statthalterische regirung1783 Schlözer,StAnzeigen V 250