Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stattlichkeit
Artikel davor:
statthalterisch
Statthalterordnung
Statthaltersache
Statthalterschaft
(Statthalterschaftgenerale)
Statthaltersche
Statthaltung
Stättigkeit
Stättigkeitgeld
stattlich
Stattlichkeit
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Macht, hoher Rang
vgl.
stattlich (III)
- wenn der richter ein vrtheyl gefellet, daß ... dem rechten vngemeß ist, dauon mann aber nicht darff appelliren entweder von statlicheit vnd gewalt wegen des richters odder der statuten ... halben inn solchen gerichten vblich, ... ist dir verguͤnt ... zu supplicirn1564 Knaust,Feuerz.3 109v
II
Ansehnlichkeit, Prunk, Pracht; stattliches (II) Auftreten, Aussehen
- zu abhandlung eins alsollichen friedtlichen anstandts [haben] wir ein gar ansehenliche legation in treffenlicher stattlichheit gehn Constantinopel außgeferttiget1567 Jung,Misc. IV 296
- kriegs-raͤthe und gesandte in guter ansehnlicher stattlichkeit1567 Moser,StaatsR. 28 S. 51Faksimile - in Google Books
- mit der kleidung solle sich ein jeglicher kirchen-diener ... unsern kirchen-ordnungen zu folge halten und kleiden, und in denselbigen sich keiner stattlichkeit, weniger leichtfertigkeit ... gebrauchen1698 Mader,ReichsrMag. VII 166
III
Möglichkeit, Billigkeit
- mögen wir dann gemeinen eidgnossen jr schulden vnd vordrung by beiden parthyen mit fug vnd stattlicheit wol erlangen1512 EidgAbsch. III 2 S. 614