Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stattquartrecht
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(Statthalterschaftgenerale)
Statthaltersche
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Stättigkeit
Stättigkeitgeld
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Stattlichkeit
Stättlöse
Stättlöser
Stättlöseramt
Stattquartrecht
, n.
(Anrecht auf) eine von jedem Verkaufsstand zu leistende Zapfabgabe auf importierte Getränke
vgl.
Stadt (I 2 e)
- gepürt einem graffen zu W. von allem wein und sunsten allen andern gedrencks, so in glt. graffschafft eingefürt wirdt, von jedem staat zwo maszen, welches stattquartrecht genant wirdt, welche in irem werth an gelt durch diejenige so selbige verzapfen ... ausgericht werden müssen1631 LuxembW. 736Faksimile - in Google Books
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