Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stattquartrecht

Stattquartrecht

, n.

(Anrecht auf) eine von jedem Verkaufsstand zu leistende Zapfabgabe auf importierte Getränke
  • gepürt einem graffen zu W. von allem wein und sunsten allen andern gedrencks, so in glt. graffschafft eingefürt wirdt, von jedem staat zwo maszen, welches stattquartrecht genant wirdt, welche in irem werth an gelt durch diejenige so selbige verzapfen ... ausgericht werden müssen
    1631 LuxembW. 736