Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): statt'tun
Artikel davor:
Statthaltersche
Statthaltung
Stättigkeit
Stättigkeitgeld
stattlich
Stattlichkeit
Stättlöse
Stättlöser
Stättlöseramt
Stattquartrecht
statt'tun
, v.I etw. gewähren, zustimmen; stattgeben (I), zulassen
II etw. nachkommen (I), Folge leisten, Genüge tun
Artikel danach:
Statt'tuung
Stattung
Stattverwalter
Stattverweser
statuarisch
Statue
statuieren
Status
Statut