Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statt'tuung

Statt'tuung

, f.

Folgeleisten, Befolgung (einer Anordnung)
  • müssen sich i.f.dt. nochmalen nit unbillich verwundern, dass die stattthuung ihres ... begehrens noch weiter difficultiert
    1599 AktGegenref.2 I 552
  • solle ... die sperr mit vorhergehender erinnerung ... und derer statthuung bey betrohung ... verwilligt ... werden
    1688 CAustr. I 35
  • [der kläger mag] um die würkliche sperrung sothaner fahrnussen anlangen, so auch, wie vor alters, nicht allein verordnet, sondern auch dem beklagten die stattuhung bei betrohung des regiments auferlegt [werden wird]
    1714 Strobl,Obersthofm. 155
  • [thaͤte der debitor dieser vornehmung nicht statt,] so wird die parirung oder statt-thuung obangefuͤhrter massen urgiret
    1724 WienUnivGO. § 15