Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statt'tuung
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Statthaltung
Stättigkeit
Stättigkeitgeld
stattlich
Stattlichkeit
Stättlöse
Stättlöser
Stättlöseramt
Stattquartrecht
statt'tun
Statt'tuung
, f.
Folgeleisten, Befolgung (einer Anordnung)
vgl.
statttun (II)
- müssen sich i.f.dt. nochmalen nit unbillich verwundern, dass die stattthuung ihres ... begehrens noch weiter difficultiert1599 AktGegenref.2 I 552
- solle ... die sperr mit vorhergehender erinnerung ... und derer statthuung bey betrohung ... verwilligt ... werden1688 CAustr. I 35Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [der kläger mag] um die würkliche sperrung sothaner fahrnussen anlangen, so auch, wie vor alters, nicht allein verordnet, sondern auch dem beklagten die stattuhung bei betrohung des regiments auferlegt [werden wird]1714 Strobl,Obersthofm. 155
- [thaͤte der debitor dieser vornehmung nicht statt,] so wird die parirung oder statt-thuung obangefuͤhrter massen urgiret1724 WienUnivGO. § 15
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Stattung
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Status
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