Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stattverwalter
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stattlich
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Stättlöse
Stättlöser
Stättlöseramt
Stattquartrecht
statt'tun
Statt'tuung
Stattung
Stattverwalter
, m.
Stellvertreter, Statthalter (I u. II)
- F., herzog zu Sachsen ... des heiligen roͤmischen reichs erz marschalch, ... churfuͤrst vnd statverwalter vnnsers regiments1498 Müller,RTThMax. II 645
- wan ein lehenguedt churmudig ist, da zwei oder drei pferdt sein, soll der stall vorhin keesen und auff dass ander mach der lehenherr oder sein statverwalter einen stecken schlagen, dasselbige ime bliben soll16. Jh. NrhArch. 7 (1870) 254
- das die stattsverwaltern alle und iede zinse undt einkommen, nichts aufbescheiden durch iren secretarium ordentlich beschrieben undt registrieren undt zu gemeinem nutz hinwidder verwenden sollen1604 JbWestfKG. 5 (1903) 106
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