Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stattverweser
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, m.
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wie Stattverwalter
bdv.:
Standverweser
- locat: ein stattuerweser oder substitut in einer schůl, der jemals den schůlmeister vertrit1571 Roth 325Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [es darf] kein urthel-sprecher (es werde ihm dann ... von einem burgermeister oder dessen stadt-verweser ... vergoͤnt) abwesend seyn1607 Bürckhle,Proz. I 392
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