Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statue
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, f.
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(öffentliches) Standbild, Denkmal; ua. als mögliche Asylstätte
- ob die kyrchen und ... aufgerichtete statuen, bildnuͤsse und residenzen derer fuͤrsten denen missethaͤtern zum asylo oder freyung dienen?1720 Beck,Obergerichtb. 664
- eine sodomie kann auch mit einem todten koͤrper, und sogar mit bildern und statuͤen begangen werden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 953
- statüen und denkmäler, die auf öffentlichen plätzen errichtet worden, darf niemand ... ohne obrigkeitliche erlaubniß wegnehmen oder einreißen1794 PreußALR. I 8 § 35
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