Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): statuieren
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statuarisch
Statue
statuieren
, v.
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I
gesetzlich anordnen, verordnen, festsetzen, bestimmen
bdv.:
setzen (XXVIII)
vgl.
gebieten (I),
ordnen (I)
- [daß] unsere burger zu A. ain zetl inhaltund ordnung, betrachtung und statut fürbracht haben, die von unsern vordern seel. abbt J. ... mit zeitigem rathe geordnet, betracht und statuiert1482 Steiermark/ÖW. VI 81Faksimile (ca. 51 KB)
- [statuyten] bij den geprevilegieerden steden ende wetten met hueren officieren gestatueert ... als die keyser oft prince dairaf behoirlijc auctoriteyt ende macht gegeven hebben dengeenen diese statueren ende maken1496 CoutBrab. II 2 S. 288
- jnmassen wier hiemitt statuiren, vorschaffen vnd ordnen, das sich nu hinfuro kein burger obberurts vngehorsams ... vntterstehen soll1562 ZeitzStB. 98r
- so statuiren, setzen vnd ordnen wir hiemit vnd in krafft diß, daß ...1628 StraßbPolO. App. 30Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- der haselhuͤner halber wollen wir dißfalls wegen verschonung der hennen, weilen selbige meisten theils in schnuͤren und maschen gefangen werden, kein gesatz statuiren, sondern lassen es bey dem alten gebrauch bewenden und verbleiben1675 CAustr. I 491Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ain offenes landrecht, bahn- und stüftthättung wohlbedächtlich statuiert und aufgericht1700 OÖsterr./ÖW. XIII 414
II
(an jm.) ein Exempel statuieren (jn.) zur allg. Abschreckung besonders hart bestrafen
- würde sich jemand mit garstigen worten, fluchen, schweren, dieberey und dergleichen öffentlichen laster so grob versündiget haben, an dem soll ein exempel statuiret werden, daß andere sich für gleiche laster wißen zu hüten1600 BeitrEstl. 4 (1894) 34
- daß selbige [beim Straßenraub ertappte marodierende Soldaten] auff den strang ... gerichtet vnd justificiret, vnd an jhnen, andern jhres gleichen zur abschew, vnd vorbildigem spiegel, ernstliche exempla statuirt [werde]1634 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 179
- wo nicht todesstrafe oder eine ihr nahkommende strafe andictirt werden kann, wo auch nicht ... ein warnendes exempel zu statuiren ist, soll die besiebnung und das blutgericht unterbleiben1729 Leiser,Strafgerichtsb. 75
III
feststellen, behaupten
- Carpz[ov] ... statuiret, es gehoͤre die jurisdiction auf den kirchhoͤfen nicht den ordentlichen orts-gerichten zu, sondern denen consistoriis1705 KlugeBeamte I2 217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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