Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Statutenbuch
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Statutbrief
Statutenbuch
, n.
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auch dim.
in einem Buch zusammengefasste amtl. Sammlung (insb. städt.) Statuten, Satzungen (II) und sonstiger Rechtstexte, häufig als Stadtbuch; auch allg.: Gesetzessammlung, Gesetzbuch, sowie als Buchtitel für ein Rechtsbuch
in einem Buch zusammengefasste amtl. Sammlung (insb. städt.) Statuten, Satzungen (II) und sonstiger Rechtstexte, häufig als Stadtbuch; auch allg.: Gesetzessammlung, Gesetzbuch, sowie als Buchtitel für ein Rechtsbuch
vgl.
Satzungsbuch
- man sol in das statuttenbůch stellen: welicher corherr von dißhin abgaͧt und ... etwas ordnet, so sol man ... teillen1489 BernStR. VI 1 S. 282Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- was nun auß ... buͤchern, als renth, zinß vnd statuten buͤcheren gezogen wuͤrt, heyst ein extract1536 Gobler,GerProz. 7rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- statuten bůch, gesatz, ordnungen vnd gebraͤuch, kaiserlicher, allgemainer, vnd etlicher besonderer land vnd stett rechten1553 Gobler,StatB. TitelVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die statuten wider die freyhait der kirchen oder der kirchischen personen seind von rechtswegen nichtig vnnd sollen auß dem statutenbuch außgeradiert werden1566 Pegius,CodJust. 19rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- das, wie vor der zeit die kirchenreformation ... wir ... zu der academiae reformation greiffen, ettliche namhaffte mengel abstellen und mit gewißen satzungen das statutenbuech haben verbessern mueßen1580 HeidelbUnivStat. 160Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- nachfolgende puncten in der freiheit statutenbuch ... vnuerbrochen zuhaltenum 1620 Lappe,Altena 317
- [landtvogt J.S. hat] solche erleütterung mit aigenhändiger subscription in disem statuten buech confirmiert und bestättiget1664 SGallenRheintalRQ. 914
- dass die nachperschaft in I. und A. ain gewisse ordnung und statuten-biechl, so man jerlich bei der ehehafttäding abgelesen, gehabt haben1665 Tirol/ÖW. V 282Faksimile (ca. 46 KB)
- hiernaͤchst wird ihnen [beim ritter-orden vom schwartzen adler] das statuten-buch vorgehalten, und legen darauf den ordens-eyd ab1720 Lünig,TheatrCerem. II 1153Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es findet sich aber eine doppelte stifftung von dieser also vereinigten gesellschafft, welche von eines bei dem capitul in seinem leben hoch-ansehnlichen mannes hand nach dem statuten-buche ausgebessert1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 577Faksimile - in Google Books
- zumalen dieses statuten-buch keine vim probandi habe und ganz unordentlich, unwissend von wem zusammen getragen seyn moͤchte1767 Cramer,Neb. 68 S. 133Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- [die rechte und freyheiten beruhen] auf der erklaͤrten landsfreyheit von an. 1516, welche ein stuͤck des bayrischen statutenbuchs von an. 1616 ausmacht1770 Kreittmayr,StaatsR. 424Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- war gleich das statutenbuch eine seltenheit worden, die außer demjenigen stipendiaten, der sie einmal vorzulesen hatte, nicht leicht ein andrer gesehen zu haben sich ruͤhmen konnte; so wurden doch die statuten selbst um nichts weniger beobachtet1798 Schnurrer,WürtKRef. 525
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