Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staubmehl
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, n.
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in einer Mühle (I) aufgekehrte Mehlreste
vgl.
Steinmehl
- der sweinknecht ist der geringsten einer und dannoch in seinem gebrauch ob IIIe nurmberger sumer staubmel und kleyen under seinen handen, ... die er den sweinen gibt1470 PolKorrAlbrAchilles I 158
- volatilis: staubmehl, das man in den muͤhlen von den balcken vnd wenden sammlet ... 1 pf.Reformatio und erneuwerte Ordnung der Apotecken in Wormbs (Frankfurt 1609) 93
- die muͤller sind nicht befugt ... abzuͤge fuͤr das sogenannte staubmehl zu machen1802 Scotti,Jülich II 858
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