Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staudenbucken

Staudenbucken

, n.

Rodung von Stauden 
  • durch das stauden bucken ... wirdet nit anderst verstanden, dann daß ... alle untertanen ... das unnutz holz und staudach ... abschlagen und ausreuten haben helfen müssen
    16. Jh. Grüll,OÖRobot 124