Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staudenfeger

Staudenfeger

, m.

wie Staudenräuber 
  • in seinem fürstenthum hat er die räuberey und blackerey gar nicht leiden können, sondern dieselben strassen und staudenfeger zum hefftigsten gestraffet vnd die strassen rein gehalten
    1563 DWB. X 3 Sp. 912