Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staudenreiter

Staudenreiter

, m.

Raubritter, Strauchritter, berittener Staudenräuber 
  • zů abbůßung seiner sünden, die er im staͤgreiff als ein staudenreüter oder heckenfischer, vnd auch sonsten begangen
    1616 Guler,Raetia 125v
  • sie reiten ... auf abendtheur herum und suchen, wo sie etwas erschnappen, ... den reisenden suchen sie allerhand in weg zu legen, um haͤndel mit ihnen zu kriegen: ... die stauden- und krippen-reuter, ... welche ehender verdienen strasen-raͤuber als edelleute ... genennet zu werden
    1752 v.Loen,Adel 401