Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staudenreiter
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, m.
Raubritter, Strauchritter, berittener Staudenräuber
- zů abbůßung seiner sünden, die er im staͤgreiff als ein staudenreüter oder heckenfischer, vnd auch sonsten begangen1616 Guler,Raetia 125v
- sie reiten ... auf abendtheur herum und suchen, wo sie etwas erschnappen, ... den reisenden suchen sie allerhand in weg zu legen, um haͤndel mit ihnen zu kriegen: ... die stauden- und krippen-reuter, ... welche ehender verdienen strasen-raͤuber als edelleute ... genennet zu werden1752 v.Loen,Adel 401
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